AUTOMOTIVE PERSONALDIENSTLEISTUNGEN.
GENEHMIGUNG
Besitz der Genehmigung nach § 49 PBefG mit Mietwagen für die gewerbliche Personenbeförderung.
AUSBILDUNG
Anerkannter Ausbildungsbetrieb der IHK Berlin und IHK Köln.
ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG
Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmer nach AÜG.
PERSONENBEFÖRDERUNGSSCHEIN
Durchführung der beauftragten Fahrdienstleistungen durch Personal mit Personenbeförderungsschein nach § 48 FeV.
PERSONALABRECHNUNG
Sozialversicherungspflichtige Meldung und Abrechnung des Personals gemäß § 28 a SGB IV.