AUTOMOTIVE PERSONALDIENSTLEISTUNGEN.

  • GENEHMIGUNG

    Besitz der Genehmigung nach § 49 PBefG mit Mietwagen für die gewerbliche Personenbeförderung.

  • AUSBILDUNG

    Anerkannter Ausbildungsbetrieb der IHK Berlin und IHK Köln.

  • ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG

    Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmer nach AÜG.

  • PERSONENBEFÖRDERUNGSSCHEIN

    Durchführung der beauftragten Fahrdienstleistungen durch Personal mit Personenbeförderungsschein nach § 48 FeV.

  • PERSONALABRECHNUNG

    Sozialversicherungspflichtige Meldung und Abrechnung des Personals gemäß § 28 a SGB IV.